Vereinfachte Zuwendungsbestätigung 2011 – 2013

ROKPA vereinfachte ZuwendungsbescheinigungBestätigung über Zuwendung für das Finanzamt (gilt bis 200,– EUR nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug) ROKPA Deutschland e.V. , Schützenstr. 49, 78315 Radolfzell ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Singen StNr. 18163/78416 vom 3.7.2014 für den letzten Veranlagungszeitraum 2011,2012,2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
ROKPA Deutschland e.V.

Vereinfachte Zuwendungsbestätigung als pdf.