Vereinfachte Zuwendungsbestätigung 2014 – 2016
Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt (gilt bis 200,– EUR nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug)
ROKPA Deutschland e.V. , Schützenstr. 49, 78315 Radolfzell ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Singen StNr. 18163/78416 vom 27.10.2017 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
ROKPA Deutschland e.V.