Zuwendungsbestätigung

Spenden an ROKPA Deutschland e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Aus  technischen und  organisatorischen Gründen stellen wir die  Zuwendungsbestätigungen jeweils im Januar des  Folgejahres aus. Um eine  Zuwendungsbestätigung an Sie versenden zu können, brauchen wir  Ihren Namen und Ihre Adresse. Bitte geben Sie diese bei Ihrer Überweisung an.

Spenden bis 200 Euro können Sie auch ohne eine Zuwendungsbestätigung  durch uns steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie Ihren  Zahlungsbeleg oder Kontoauszug und die  „Vereinfachte  Zuwendungsbestätigung“ (s. u.).

Vereinfachte Zuwendungsbestätigungen als pdf