Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Vereinfachte Zuwendungsbestätigung 2020Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt (gilt bis 200,– EUR nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug)

ROKPA Deutschland e.V. , Schützenstr. 49, 78315 Radolfzell
ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Singen StNr. 18163/78416 vom 12.11.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017, 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und für das Jahr 2019 teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 9. KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
ROKPA Deutschland e.V.

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